Die Bereitstellung des Brennholzes kann sich je nach Wetter und Fortschritt der Aufarbeitung und des Rückens bis in das späte Frühjahr hinziehen.
Ein Anspruch auf Zuteilung besteht aufgrund der hohen Nachfrage nicht.
Die Höchstbestellmenge beträgt 10 RM pro Haushalt.
Bitte beachten: Holz darf nur von Personen geholt und gekauft werden, die in der betreffenden Gemeinde gemeldet sind.