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IN PFUNGSTADT

Holz holen

Pfungstadt

Bitte beachten Sie, dass Brennholz nur an Bürgerinnen und Bürger aus Pfungstadt abgegeben werden kann.
 
Die Aufarbeitung von gekauftem Holz ist nur von Personen mit Motorsägenschein und vollständiger Schutzkleidung möglich. Sofern kein Holzabfuhrunternehmen zum Abtransport beauftragt wird, ist bei der Bestellung von Industrieholz der Motorsägenschein Pflicht und muss am Ende des Verkaufsformulars hochgeladen werden.

Unter Industrieholz versteht man an einen PKW-befahrbaren Waldweg gerückte Holzstämme.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der hohen Nachfrage kein Anrecht auf die Zuteilung von Brennholz besteht und die Holzmasse unter Umständen von der bestellten Menge abweichen kann.

Das Angebot ist auf eine haushaltsübliche Menge von maximal 10 FM pro Haushalt begrenzt und gilt nur für Haushalte mit Holzöfen.

Warnung! Javascript muss aktiviert sein, damit dieses Formular fehlerfrei funktioniert.

Wenn ich Brennholz im Stadtwald Pfungstadt vor Ort aufarbeiten möchte, muss ich meinen Motorsägenschein zwingend hochladen.

 

Sabine Eckert

Ansprechpartnerin Brennholzverkauf

Telefon 06483 597910
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Zuteilung

Die Bereitstellung des Brennholzes kann sich je nach Wetter und Fortschritt der Aufarbeitung und des Rückens bis in das späte Frühjahr hinziehen.

Ein Anspruch auf Zuteilung besteht aufgrund der hohen Nachfrage nicht.

Die Höchstbestellmenge beträgt 10 RM pro Haushalt.

Bitte beachten: Holz darf nur von Personen geholt und gekauft werden, die in der betreffenden Gemeinde gemeldet sind.

Sortimente

Scheitholz: Einen Meter lange, größtenteils gerissene Holzscheite, an einem mit einem PKW befahrbaren Waldweg.

Schlagabraum: Stammholzreste und Baumkronenreste. Hier kann die Qualität stark variieren und der zugeteilte Schlagabraum befindet sich nicht  immer in der Nähe eines Waldweges.

Laubindustrieholz können Sie ab sofort in der Holzbörse direkt kaufen.

Sicherheit

Die vorgegebenen Aufarbeitungszeiten sind einzuhalten und die Rückegassen zum Abtransport des Schlagabraumes nur bei geeigneter Witterung zu befahren. Sofern das Brennholz im Wald aufgearbeitet werden soll, ist vollständige Schutzkleidung Pflicht. Dazu gehören Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe.

Alleinarbeit mit der Motorsäge ist ebenso wie das Fällen von stehenden Bäumen, sowie das Beschädigen von Habitatbäumen generell verboten.