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IN PFUNGSTADT

Holz holen

Pfungstadt

Bitte beachten Sie, dass Brennholz nur an Bürgerinnen und Bürger aus Pfungstadt abgegeben werden kann.

Das gekaufte Holz muss innerhalb von 6 Wochen nach Kauf selbst aufgearbeitet und abtransportiert werden.

Der Wald ist kein Holzlagerplatz:
Es wird darauf hingewiesen, dass die kommunalen Waldflächen keine Lagerplätze für privates Brennholz darstellen. Bei kurzzeitiger Lagerung im Rahmen der Aufarbeitung bis zum gänzlichen Abtransport sind innerhalb des Waldes keinerlei Abdeckungen (z.B.: Plastikplanen, Bleche etc.) zulässig.

Folgendes ist beim Kauf zu beachten:
Die Aufarbeitung von gekauftem Holz ist nur von Personen mit Motorsägeschein und vollständiger Schutzkleidung möglich. Der Motorsägeschein muss auf Verlangen vorgelegt werden. Am Ende des Verkaufsformulars können Sie ihren Motorsägeschein hochladen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der hohen Nachfrage kein Anrecht auf die Zuteilung von Brennholz besteht und die Holzmasse unter Umständen von der bestellten Menge abweichen kann. Das Angebot ist auf eine haushaltsübliche Menge von maximal 10 RM pro Haushalt begrenzt und gilt nur für Haushalte mit Holzöfen.

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Sabine Eckert

Ansprechpartnerin Brennholzverkauf

Telefon 06483 5979010
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Zuteilung

Die Bereitstellung des Brennholzes kann sich je nach Wetter und Fortschritt der Aufarbeitung und des Rückens bis in das späte Frühjahr hinziehen.

Ein Anspruch auf Zuteilung besteht aufgrund der hohen Nachfrage nicht.

Die Höchstbestellmenge beträgt 10 RM pro Haushalt.

Bitte beachten: Holz darf nur von Personen geholt und gekauft werden, die in der betreffenden Gemeinde gemeldet sind.

Sortimente

Scheitholz: Einen Meter lange, größtenteils gerissene Holzscheite, an einem mit einem PKW befahrbaren Waldweg.

Schlagabraum: Stammholzreste und Baumkronenreste. Hier kann die Qualität stark variieren und der zugeteilte Schlagabraum befindet sich nicht  immer in der Nähe eines Waldweges.

Laubindustrieholz können Sie ab sofort in der Holzbörse direkt kaufen.

Sicherheit

Die vorgegebenen Aufarbeitungszeiten sind einzuhalten und die Rückegassen zum Abtransport des Schlagabraumes nur bei geeigneter Witterung zu befahren. Sofern das Brennholz im Wald aufgearbeitet werden soll, ist vollständige Schutzkleidung Pflicht. Dazu gehören Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe.

Alleinarbeit mit der Motorsäge ist ebenso wie das Fällen von stehenden Bäumen, sowie das Beschädigen von Habitatbäumen generell verboten.