Die vorgegebenen Aufarbeitungszeiten sind einzuhalten und die Rückegassen zum Abtransport des Schlagabraumes nur bei geeigneter Witterung zu befahren. Sofern das Brennholz im Wald aufgearbeitet werden soll, ist vollständige Schutzkleidung Pflicht. Dazu gehören Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe.
Alleinarbeit mit der Motorsäge ist ebenso wie das Fällen von stehenden Bäumen, sowie das Beschädigen von Habitatbäumen generell verboten.