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In Idstein

Holz holen

Idstein

Bitte beachten Sie, dass Brennholz nur an Bürgerinnen und Bürger aus Idstein abgegeben werden kann.

Das gekaufte Holz muss innerhalb von 6 Wochen nach Kauf selbst aufgearbeitet und abtransportiert werden.

Brut- und Setzzeit:
Für die private Brennholzaufbereitung gilt eine „Brut- und Setzzeit“ vom 1. April bis zum 15. Juli. In diesem Zeitraum ist eine Aufarbeitung mit Blick auf die Tierwelt untersagt.

Folgendes ist beim Kauf zu beachten:
Die Aufarbeitung von gekauftem Holz ist nur von Personen mit Motorsägeschein und vollständiger Schutzkleidung möglich. Der Motorsägeschein muss auf Verlangen vorgelegt werden. Am Ende des Verkaufsformulars müssen Sie ihren Motorsägeschein hochladen. Im Wald vorübergehend lagerndes Brennholz darf nicht mit Plastikplanen oder ähnlichem abgedeckt werden.

Das Angebot ist auf eine haushaltsübliche Menge von maximal 15 FM Industrieholz pro Haushalt begrenzt und gilt nur für Haushalte mit Holzöfen.

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Sofortkauf

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Über die Brennholzbörse können Sie sofort Energieholz (ganze oder eingekürzte Stämme, an einem mit PKW befahrbaren Waldweg) erwerben.


Über unseren Newsletter informieren wir Sie per Mail, sobald Holz in Ihrer Heimatgemeinde verfügbar ist. 

 

Zuteilung

Die Bereitstellung des Brennholzes kann sich je nach Wetter und Fortschritt der Aufarbeitung und des Rückens bis in das späte Frühjahr hinziehen.

Der Wald ist kein Holzlagerplatz:
Es wird darauf hingewiesen, dass die kommunalen Waldflächen keine Lagerplätze für privates Brennholz darstellen. Bei kurzzeitiger Lagerung im Rahmen der Aufarbeitung bis zum gänzlichen Abtransport sind innerhalb des Waldes keinerlei Abdeckungen (z.B.: Plastikplanen, Bleche etc.) zulässig.

Sicherheit

Die vorgegebenen Aufarbeitungszeiten sind einzuhalten und Wege zum Abtransport des Holzes nur bei geeigneter Witterung zu befahren. Sofern das Brennholz im Wald aufgearbeitet werden soll, ist vollständige Schutzkleidung Pflicht. Dazu gehören Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose und -schuhe.

Alleinarbeit mit der Motorsäge ist - ebenso wie das Fällen von stehenden Bäumen, sowie das Beschädigen von Habitatbäumen - generell verboten.

Lynea Vormann

Ansprechpartnerin Brennholzverkauf

Telefon 06483 59790-10
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