Mit Paypal zahlen ohne Paypal Konto

Wenn Sie direkt von ihrem Bankkonto überweisen wollen ist das auch mit Paypal möglich.

Dafür gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie beim Bezahlvorgang Paypal aus.
  2. Klicken Sie unter dem Login auf „Mit Lastschrift oder Kreditkarte“ bzw. „Sie haben kein PayPal-Konto?“.
  3. Hier können Sie nun Ihre Kreditkarten- oder Bankdaten eingeben, um Paypal die Erlaubnis zu erteilen, von dem jeweiligen Zahlungsmittel das Geld einzuholen.
  4. Bestätigen Sie mit einem Haken, dass Sie die Datenschutzerklärung und AGB gelesen und akzeptiert haben.
  5. Wenn Sie alle Daten korrekt eingegeben haben, schließen Sie den Bezahlvorgang ab, indem Sie auf „Zustimmen und weiter“ klicken.

Akademie AGB und Teilnahmebedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fort- und Weiterbildungen der Forstservice Taunus GmbH und für alle Bestellungen über unser Seminar-Buchungssystem.

§ 2 Vertragspartner

Der Kauf- und Dienstleistungsverträge kommt zustande mit

Forstservice Taunus GmbH

Brunnenstrasse 11
65618 Selters (Taunus)
Tel.: 06483 - 59790-10
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Seminar-Buchungssystem stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Vertrag zustande gekommen.

(2) Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:
Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

§ 4 Vertragstextspeicherung und Vertragssprache
(1) Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an ein- und mehrteiligen Seminaren.
Bei der Buchung von Seminaren beinhaltet die Teilnahmegebühr die Teilnahme an dem gewählten Termin des Seminars sowie ggfs. zusätzliche Leistungen, die aus der jeweiligen Produktbeschreibung ersichtlich sind.

§ 6  Rücktritt/Kündigung

(1) Der/die Teilnehmer/in kann aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich kundzutun.

Wird der Rücktritt vor dem Anmeldeschluss erklärt (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Akademie), so erhält der/die Teilnehmer/in die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 zurück.
Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichterscheinen oder nur zeitweiliger Teilnahme ist die gesamte Kursgebühr fällig.
Die Ausfallgebühr entfällt, wenn Sie uns vor Ausbildungsbeginn einen Ersatzteilnehmer nennen.

Bei Ausfall der Veranstaltung, wird die gezahlte Kursgebühr erstattet. Wird die Mindestteilnehmerzahl des jeweiligen Seminars nicht erreicht, kann die Veranstaltung ohne Ersatzanspruch abgesagt werden. Die gezahlten Kursgebühren werden erstattet.

(2)  Die Forstservice Taunus GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

(1)   I) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder
      II) der/die Dozent/in ausfällt und nicht ersetzt werden kann, oder
     III) höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung aus Sicht der Forstservice Taunus GmbH als unverantwortlich erscheinen lässt.

Tritt die Forstservice Taunus GmbH vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurück, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet; weitere Ansprüche entstehen nicht.

Die Forstservice Taunus GmbH kann den Vertrag kündigen, ohne Fristen beachten zu müssen, und den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung ausschließen, wenn der/die Teilnehmer/in die Veranstaltung in nicht unerheblichem Maße stört oder in anderer Weise die Verwirklichung des Kurszieles gefährdet. In diesem Fall sind die vollen Teilnahmegebühren vom dem/von der Teilnehmer/in zu tragen.

§ 7 Gewährleistund und Haftung

Die Seminarinhalte können Wirkungen auf Körper und Geist haben. Der Veranstalter, der Kursleiter und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen hierfür keine Verantwortung bzw. Haftung. Die Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmer.  Jede/r Teilnehmerin/Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen selbst. Schadensersatzansprüche von Seminarteilnehmern, Besuchern oder Dritten sind ausgeschlossen. Die Haftung des Veranstalters für Personen- und Sachschäden ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Gegenstände, die in die Veranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehmen wir keinerlei Haftung.
(1) Gewährleistungsansprüche für den Kauf von Waren sind zwischen den Vertragsparteien, geltend zu machen und abzuwickeln.
(2) Sofern und soweit sich aus diesen AGB bzw. dem konkreten Vertragsverhältnis nichts Abweichendes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(4) Die sich aus Abs. 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Anbieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Gegenstände übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8  Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: Vorauskasse
Sie zahlen per Überweisung oder per Paypal.

§ 9  Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

§ 10 Verbraucher Widerruf

(1) Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In § 7(2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsrecht
Sie als Verbraucher haben das Recht, den Kaufvertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns oder den Verkäufer hierüber mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


(2) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Forstservice Taunus GmbH
Brunnenstraße 11
65618 Selters (Taunus)
Telefon: 06483/5979011
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)
Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen

§ 11 Weitere Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer bleiben bitte in Sicht- und Hörweite. Das unangekündigte Entfernen von der Gruppe ist zu unterlassen – dies hat in der Vergangenheit schon zu unnötigen Suchaktionen geführt.
Hunde sind nicht erlaubt.
Naturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Waldgesetz und alle geltenden Regeln sind natürlich zu beachten und zu befolgen.
Zu den Pilzwanderungen:
Die geführte Wanderung widmet sich ganz dem Thema Natur – besonders natürlich Pilzen und der damit einhergehenden Ökologie und alles, was das Reich der Pilze zu bieten hat.
Es ist keine Speisepilz-Sammelveranstaltung – auch wenn natürlich der Speisewert und Informationen zur Lebensmitteltauglichkeit zur Sprache kommen werden. Gesammelte Speisepilze dürfen natürlich mitgenommen werden. Gerne kontrolliert unser Experte die gesammelten Pilze am Ende der Wanderung noch mal nach.
Eine Freigabe kann nur für die in diesem Moment vorliegenden Pilze erfolgen.

 

Mit Buchung und Zusage zur Veranstaltung gelten diese Teilnahmebedingungen als gelesen und anerkannt.
Alle Preise verstehen sich inklusive 19% MwSt. und werden mit der Rechnung ausgewiesen.

 

Allgemeine Hinweise zur Aufarbeitung von Brennholz bei der Forstservice Taunus GmbH


Stand: 06.07.2022


1. Allgemeine Hinweise

In FSC-zertifizierten Betrieben darf kein Brennholz unter 7 Zentimetern Durchmesser mit Rinde aufgearbeitet werden.
Nicht erlaubt ist das Aufarbeiten von Windwürfen, Totholz, Höhlen- Brut- und sonstigen gekennzeichneten Habitatbäumen (H) sowie bearbeitetem Holz, das nicht zugewiesen wurde. Fällarbeiten dürfen ohne gesonderte Erlaubnis nicht durchgeführt werden. Der verbleibende Baumbestand, die Naturverjüngung sowie wildlebende Tiere sind zu schonen. Das Holz darf nicht an Bäume gestapelt werden.
Das Fahren in den Beständen ist verboten! Das Befahren ausgewiesener Arbeitsgassen ist nur bei geeigneter Witterung (Trockenheit oder Frost) zulässig und bedarf der gesonderten Erlaubnis der Revierleitung oder von ihr beauftragter Personen. Bei Schleppern mit Hydraulikanlage ist ein Öl-Notfallset mitzuführen. Beim Einsatz von Hydraulik-Anbaugeräten ohne Bioöl darf mit dem Schlepper nur auf befestigten Wegen gearbeitet werden.
Das Befahren der befestigten Waldwege ist ausschließlich mit geeigneten Fahrzeugen, in schonender Weise und unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse allein auf eigene Gefahr zulässig. Darüber hinaus gilt nach dem Landeswaldgesetz, dass jeder Waldbesucher sich so zu verhalten hat, dass die Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere muss die Rettungskette und die Holzabfuhr jederzeit gewährleistet sein, d. h. etwaige Holzstapel müssen in angemessen Abstand zum Wegekörper aufgesetzt und Fahrzeuge und Anhänger entsprechend geparkt werden. Bei Nichteinhaltung aufgeführter Bedingungen ist die Forstservice Taunus GmbH berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einstellen zu lassen.
Da weder über die Forstservice Taunus GmbH oder den Waldbesitzer noch über die gesetzliche Unfallversicherung Versicherungsschutz besteht, wird der Abschluss einer entsprechenden privaten Versicherung empfohlen.
Die Mitarbeiter/-innen der Forstservice Taunus GmbH und des Waldbesitzers sind berechtigt, die Abfuhr des aufgearbeiteten Holzes zu überwachen und zu kontrollieren.

2. Selbsterklärung des Brennholzselbstwerbers / der Brennholzselbstwerberin (einschließlich Sicherheitshinweisen)
Mir ist bekannt, dass beim Motorsägeneinsatz die Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die DGUV Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten“ und die DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“ (Quelle: www.dguv.de), zwingend zu beachten sind.
Ich werde die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Arbeitshandschuhe) tragen. Das Verbot der Alleinarbeit und des beeinträchtigenden Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsums vor und während der Arbeit werde ich beachten. Mir sind die Gefahren beim Umgang mit der Motorsäge im Wald bekannt. Ich werde Personen unter 18 Jahren nicht mit der Motorsäge arbeiten lassen. Maschinen und Geräte werden fachgerecht gehandhabt, sie entsprechen den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (Prüfzeichen: KWF-STANDARD; KWF = Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.). Bei der Arbeit mit Sägen und Werkzeugen wird ausreichend Abstand zu anderen Personen eingehalten. Es werden keine Eisenkeile verwendet. An Hängen wird an Stämmen nur von der Bergseite her gearbeitet, Stämme oder Stammteile werden gegen Abrutschen und Wegrollen gesichert und es wird nicht untereinander gearbeitet. Motorsägen werden beim Anwerfen sicher abgestützt. Erste-Hilfe-Material wird stets mitgeführt.
Ich verfüge über ausreichend Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge und habe erfolgreich einen qualifizierten Motorsägenlehrgang für das erforderliche Aufarbeitungsverfahren absolviert. Bei dem Einsatz der Motorsäge verwende ich nur biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und zugelassene Sonderkraftstoffe.
Baumfällarbeiten bis max. 20 cm Durchmesser in Brusthöhe und bei einfachen Verhältnissen werden nur ausnahmsweise und mit gesonderter Erlaubnis der Revierleitung oder von Forstservice Taunus GmbH ermächtigten Person, und dann nur bei guten Sichtverhältnissen und nicht bei starkem Wind oder Vereisung, ausgeführt. Im Fallbereich von zwei Baumlängen um den Arbeitsort halten sich keine weiteren Personen auf; ggf. werden die betreffenden Hiebsflächen und Wege abgesperrt. Beim Fällen wird eine fachgerechte Fälltechnik angewandt. Zum Ende eines Arbeitstages werden hängengebliebene Bäume fachgerecht beseitigt oder im Umkreis von zwei Baumlängen mit deutlich sichtbarem Trassierband abgesperrt sowie Wege und Gräben von Holzteilen, Ästen und Schlagreisig freigeräumt.
Sofern mein Schlepper nicht über biologisch abbaubares Hydrauliköl verfügt, verwende ich nur zapfwellengetriebene Anbaugeräte. In FSC-zertifizierten Betrieben weise ich zusätzlich mit Hersteller- oder Werkstattbeleg nach, dass meine Maschine nicht umölbar ist.
Das zugewiesene Holz arbeite ich als Privatperson im eigenen Interesse zum Eigenverbrauch auf. Im Zuge dieser weisungsfreien Selbstwerbung werden von mir keine betrieblichen Arbeiten erledigt. Die Selbstwerbung einschließlich Aufarbeitung und Transport des Holzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Ich stelle die Forstservice Taunus GmbH und den Waldbesitzer von sämtlichen Ansprüchen aufgrund von Unfällen oder Schäden aus einem Maschinen- und Motorsägeneinsatz oder sonstiger Waldarbeit frei.


3. Haftungsausschluss, Haftungsfreistellung

Selbstwerber/innen üben ihre Tätigkeit auf eigene Gefahr aus. Selbstwerber/innen haften gegenüber Dritten und der Fortservice Taunus GmbH bzw. dem Waldbesitzer in vollem Umfang für Schäden aller Art, die von ihnen oder ihren Beauftragten schuldhaft verursacht werden. Dies gilt auch im Verhältnis der Brennholz-Selbstwerber/innen und Helfer/innen untereinander. Wird die Forstservice Taunus GmbH bzw. der Waldbesitzer von Dritten für einen Schaden haftbar gemacht, den der/die Selbstwerber/in oder seine/ihre Beauftragten zu vertreten haben, so stellt der/die Selbstwerber/in die Forstservice Taunus GmbH und den Waldbesitzer von jeglicher Schadensersatzpflicht und etwaigen Prozesskosten frei. Jegliche Haftung für Schäden, die den Brennholz-Selbstwerbern, ihren Begleitern oder Helfern entstehen, wird hiermit ausgeschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlinebestellung von Brennholz bei der Forstservice Taunus GmbH

Stand: 27.08.2022

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für den Verkauf von Brennholz über https://www.forstservice-taunus.de/Bestellportal
Das Holz stammt aus dem durch die Forstservice Taunus GmbH betreuten Körperschafts- und Privatwald. Diese AGB regeln der Verkauf ausschließlich an Privatkunden. Für Verkäufe an gewerbliche Kunden gelten die jeweils gültigen AVZB (Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen).

§ 2 Definition Brennholz
Die Forstservice Taunus GmbH bietet Dienstleistung für bestimmte Städte und Gemeinden folgende Brennholzsortimente an:
Scheitholz:
Einen Meter lange, größtenteils gerissene und fertig aufgesetzte Holzscheite an einem mit einem PKW befahrbaren Waldweg.
Schlagabraum:

Stammholzreste und Baumkronenreste. Hier kann die Qualität stark variieren und der zugeteilte Schlagabraum befindet sich nicht immer in der Nähe eines Waldweges.
Für die Aufarbeitung im Bestand oder am Waldweg sind die „Allgemeinen Hinweise zur Aufarbeitung von Brennholz bei der Forstservice Taunus GmbH“ zu beachten.

§ 3 Vermessung
Das Aufmaß sämtlicher an den Waldweg gerückter und dort aufgesetzter Holzsortimente wird entsprechend den derzeit geltenden Messverfahren in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) ausgeführt. Die angewandten Reduktions- und Umrechnungsfaktoren bei der Holzvermessung entsprechen der derzeit geltenden Sortieranweisung im hessischen Staatswald. Bei der Selbstwerbung von Schlagabraum erfolgt die Maßermittlung durch Schätzung.

§ 4 Menge
Aufgrund der hohen Nachfrage besteht kein Anrecht auf die Zuteilung von Brennholz und die Holzmasse kann unter Umständen von der bestellten Menge abweichen. Das Angebot ist auf eine haushaltsübliche Menge von maximal 10 RM pro Haushalt begrenzt und gilt nur für Haushalte mit Holzöfen.

§ 5 Bereitstellungszeitraum
Laubholz wird in der Regel zwischen Oktober und Juni, Nadelholz unter Umständen ganzjährig bereitgestellt. Aufgrund höherer Gewalt (anhaltende Nässe, Sturmereignisse, etc.) kann es zu direkten oder indirekten Verzögerungen kommen.

§ 6 Kaufvertrag
Durch Eingabe im Formular und Klick auf „Verbindlich bestellen“ macht der Kunde der Forstservice Taunus GmbH ein Angebot, das ausgewählte Sortiment im ausgewählten Revier zu kaufen. Der Kunde ist an sein Angebot gebunden. Die Bestellungen werden chronologisch erfasst. Sollte das vom Kunden ausgewählte Sortiment ausverkauft sein, hat der Kunde keinen Anspruch auf Nacherfüllung.

§ 7 Bereitstellung
Die Forstservice Taunus GmbH schickt dem Kunden eine Rechnung sowie eine Karte, aus der die Lage des Scheitholzstapels, des Holzpolters bzw. des Schlagabraums ersichtlich wird.
Alternativ zur Karte kann auch die direkte Vorzeigung durch den Revierleiter oder durch einen Beauftragten desselben erfolgen.

§ 8 Gefahrenübergang
Das Risiko und die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache sowie die Verkehrssicherungspflicht gehen mit Erhalt der Rechnung und der Übersichtskarte aus der der Lagerort des Holzes ersichtlich ist oder der direkten Vorzeigung, auf den Kunden über. Die Übersendung erfolgt via E-Mail oder postalisch.

§ 9 Aufarbeitung und Abfuhr
Die Bearbeitung oder der Abtransport des Holzes ist nur nach vollständiger Bezahlung zulässig. Bei Bearbeitung und Abfuhr ist der Überweisungsträger mitzuführen. Er gilt als Abfuhrschein.
Mitarbeiter der Forstservice Taunus GmbH und der Beauftragten sind befugt, die Aufarbeitung und/oder den Abtransport des Holzes zu überwachen bzw. zu kontrollieren.

§ 10 Zahlung/ Rechnungsstellung
Mit Übersenden der Rechnung und Übersichtskarte, geht dem Kunden eine Rechnung zahlbar binnen 10 Tagen ohne Abzug von Skonto zu.
Nach vollständiger Bezahlung ist der Kunde zur Aufarbeitung (wenn ein gültiger Motorsägenschein vorliegt) bzw. zur Abfuhr (kein Motorsägenschein erforderlich) berechtigt.

§ 11 Haftungsausschluss Eichenprozessionsspinner
Die Forstservice Taunus GmbH kontrolliert im gewöhnlichen Geschäftsgang das Holz auf erkennbaren Befall durch Eichenprozessionsspinner. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Einzelfall ein Befall nicht erkannt wird bzw. ein Befall vorhanden ist. Die Forstservice Taunus GmbH haftet daher nicht für Schäden gegenüber Kunden oder Dritten und schließt insoweit eine Haftung für Schadensersatzansprüche einschließlich eines etwaigen entgangenen Gewinns aus.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB hiervon nicht berührt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie weitere Vereinbarungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der Forstservice Taunus GmbH schriftlich bestätigt werden.

 

Datenschutz ist uns wichtig

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
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Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
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Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Frank Zabel
Brunnenstrasse 11
65618 Niederselters

Telefon: 06483/59790-10
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Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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fotolia.de
Zauberhafter Sonnenschein auf grünen Baumkronen im Wald by Smileus

pixabay.com, Frank Zabel, Uli Willert, Peter Benard
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Telefon 06483 . 59790 -10

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480.124,00 €
Fördergelder konnten wir bis Ende 2020  für unsere Waldbesitzer akquirieren.
1.176.188 Ökopunkte
wurden durch Nutzungsverzicht und Maßnahmen zur Biotopaufwertung bisher generiert.

Forstservice Taunus GmbH

Brunnenstraße 11
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Kontakt

Fon 06483 5979 010
Fax 06483 5979 019