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IN RÜSSELSHEIM

Holz holen

Bestellportal wegen Afrikanischer Schweinepest (ASP) leider vorerst geschlossen


Bitte beachten Sie, dass Sie über die Brennholzbörse weiterhin Energieholz (ganze oder eingekürzte Stämme, an einem mit PKW befahrbaren Waldweg) erwerben können.

Für die kommende Brennholzsaison 2024/2025 können wir zurzeit leider keinen Schlagabraum bereitstellen.

Durch die Anhäufung an positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getesteten Wildschweinkadavern und die damit verbundene hohe Ausbreitungswahrscheinlichkeit ist zurzeit das Betreten des Waldes abseits der Waldwege und somit auch die Aufarbeitung von Schlagabraum untersagt. Die ASP wird nicht nur über Kadaver, sondern auch über Tröpfcheninfektion sehr leicht verbreitet.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Bei Änderungen werden wir Sie über unseren Newsletter informieren.

 

Zuteilung

Die Bereitstellung des Brennholzes kann sich je nach Wetter und Fortschritt der Aufarbeitung und des Rückens bis in das späte Frühjahr hinziehen.

Ein Anspruch auf Zuteilung besteht aufgrund der hohen Nachfrage nicht.

Die Höchstbestellmenge beträgt 10 RM pro Haushalt.

Bitte beachten: Holz darf nur von Personen geholt und gekauft werden, die in der betreffenden Gemeinde gemeldet sind.

Sortimente

Scheitholz: Einen Meter lange, größtenteils gerissene Holzscheite, an einem mit einem PKW befahrbaren Waldweg.

Schlagabraum: Stammholzreste und Baumkronenreste. Hier kann die Qualität stark variieren und der zugeteilte Schlagabraum befindet sich nicht  immer in der Nähe eines Waldweges.

Laubindustrieholz können Sie ab sofort in der Holzbörse direkt kaufen.

Sicherheit

Die vorgegebenen Aufarbeitungszeiten sind einzuhalten und die Rückegassen zum Abtransport des Schlagabraumes nur bei geeigneter Witterung zu befahren. Sofern das Brennholz im Wald aufgearbeitet werden soll, ist vollständige Schutzkleidung Pflicht. Dazu gehören Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhe.

Alleinarbeit mit der Motorsäge ist ebenso wie das Fällen von stehenden Bäumen, sowie das Beschädigen von Habitatbäumen generell verboten.